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Altersfreigabe

Filmlexikon | Warum ist eine Altersfreigabe nötig?

Gründe für eine Altersfreigabe

Die Altersfreigabe wird durch die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ oder FSK festgelegt. Sie teilen die Filme in FSK18, FSK16, FSK12, FSK6 und FSK0 bzw. ohne Altersbeschränkung ein. Es besteht keine Pflicht, dass ein Film dieses Siegel tragen muss. Dennoch ist es gesetzlich festgehalten, dass keine Filme angesehen, verliehen oder verkauft werden dürfen, die nicht auf Altersfreigabe geprüft worden sind.

Auch gibt es Filmproduktionen, die den inhaltlichen FSK18-Rahmen sprengen. Diese dürfen dann zwar nicht im Kino gezeigt werden, jedoch bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) noch einmal geprüft und für den Privatverkauf zugelassen werden. Allerdings nur, solange keine Gefahr davon ausgeht, wie beispielsweise diverse nationalsozialistische Propaganda-Streifen. Auch ändern sich über die Jahre gewisse Sehgewohnheiten – somit auch die Einstufungskriterien der FSK. Die Filmproduktion „The Warriors“ aus 1979 etwa, schaffte es nach einer Neuprüfung ein FSK12 Siegel zu bekommen, statt dem damaligen FSK 18.

Erklärvideo zum Thema Altersfreigabe:

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