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Buyout

Filmlexikon | Was ist ein Buyout?

Buyout Definition

Unter einem Buyout wird das „Freikaufender Nutzungsrechte im Rahmen einer Medienproduktion (etwa einer Film- oder Fernsehproduktion) verstanden. Ein Urheber (etwa ein Schauspieler, Komponist oder Sprecher), der an einem Filmdreh beteiligt war, veräußert seine Nutzungsrechte an die Filmproduktion und erhält im Gegenzug ein Honorar. Die Tagesgage, welche zum Beispiel ein Schauspieler für seine Leistung an dem Drehtag selbst erhält, umfasst den Buyout noch nicht. Dieser muss zusätzlich ausgezahlt werden und wird in der Regel als Prozentsatz der Tagesgage berechnet.

Schauspielerin zählt ihr Honorar für den Buyout.
Der Buyout darf bei der Kostenkalkulation einer Filmproduktion nicht vergessen werden.

Dabei bedeutet Buyout (auch „Buy-out“) jedoch nicht zwangsläufig, dass der Buyout auch alle Verwendungszwecke und Verwertungsgebiete umfassen muss. In der Regel wird genau festgehalten, über welchen Zeitraum die Verwertungsrechte gewährt werden, für welche Medien dies gilt und in welchen Ländern das Material ausgetrahlt werden darf. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Material doch noch länger als zunächst beabsichtigt oder auch in anderen Ländern verwendet werden soll, sind oft Nachverhandlungen notwendig.

Außerdem ist zu unterscheiden zwischen „echten Buyouts“ und „unechten Buyouts„. Bei ersterem handelt es sich um eine einmalige Auszahlung eines Betrages. Bei zweiterem wird zunächst nur ein etwas geringerer Grundbetrag ausbezahlt, wobei dann bei weiteren Verwendungen ein Wiederholungshonorar anfällt.

 

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