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Filmproduktion und Videoproduktion Frankfurt

Drehgenehmigung Hamburg: Leitfaden für Film- und Foto-Produktionen

9 Min. Lesezeit

Sie planen einen Imagefilm am Hamburger Hafen, ein Recruitingvideo auf dem Jungfernstieg oder einen Werbespot in einer U-Bahn-Station? Dann kommen Sie um eine Drehgenehmigung für Hamburg nicht herum. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Genehmigungen Sie für welche Motive brauchen, welche Behörden zuständig sind, wie der Antrag abläuft und wie muthmedia Sie als Full-Service-Filmproduktion dabei unterstützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Genehmigung: Professionelle Drehs im öffentlichen Raum sind meist genehmigungspflichtig.
  • Zuständigkeit: Je nach Motiv Bezirksamt, Polizei, HOCHBAHN, HPA oder Luftfahrtbehörden.
  • Vorlauf: Standardmotive brauchen ca. 2 Wochen, komplexe Drehs oft 4–6 Wochen.
  • Kosten: Gebühren hängen von Location, Sondernutzung, Verkehr und Produktionsumfang ab.
  • Risiko: Ungenehmigte Drehs können zu Abbruch, Bußgeldern und Haftungsproblemen führen.
Panoramablick auf den Hamburger Hafen bei Sonnenuntergang, mit der Elbphilharmonie im Vordergrund und mehreren Schiffen auf der Elbe. Diese beeindruckende Szenerie zeigt die lebendige Atmosphäre der Stadt Hamburg und könnte ein ideales Motiv für Filmaufnahmen oder Foto-Dreharbeiten sein.
KI-generiertes Bild

Für wen ist dieser Artikel?

Dieser Artikel richtet sich an Unternehmen, Behörden oder sonstige private oder öffentliche Institutionen, die eine Filmproduktion – ganz gleich ob Imagefilm, Werbefilm oder Recruitingfilm – in Hamburg planen. Er ist aus Sicht einer Filmproduktion geschrieben und ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber alle praktischen Informationen an die Hand, die Sie für die Planung Ihres nächsten Drehs in Hamburg brauchen.

Schnellüberblick: Brauche ich eine Drehgenehmigung in Hamburg?

Für die meisten professionellen Film- und Foto-Produktionen im öffentlichen Raum in Hamburg ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Dreharbeiten auf öffentlichem Grund sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, sobald sie über spontane Aufnahmen mit Handkamera hinausgehen.

Wann ist eine Drehgenehmigung zwingend erforderlich?

Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn Arbeitsgeräte oder Sets auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Im Detail betrifft das unter anderem:

  • Aufstellung von Kameras, Stativen, Lichtequipment, Kamerakränen oder Dollys auf öffentlichen Wegen, Bürgersteigen oder Plätzen

  • Einrichtung von Halteverbotszonen für Produktionsfahrzeuge

  • Absperrungen oder Einschränkungen des Fuß- und Straßenverkehrs

  • Einsatz von größeren Teams mit umfangreicher Technik

  • Special Effects wie Pyrotechnik, Nebel oder Regenanlagen

  • Drohnen- oder Helikopter-Flug für Luftaufnahmen

  • Tonaufnahmen mit erhöhtem Lärmpegel (z. B. simulierte Einsätze)

Wann ist meist keine Genehmigung nötig?

Kleine mobile Teams benötigen in der Regel keine Sondergenehmigung. Das gilt für Aufnahmen mit Handkamera ohne Stative, wenn keine Absperrungen vorgenommen werden und der Fuß- oder Straßenverkehr nicht eingeschränkt wird. Typisches Beispiel: Ein Kameramann mit Reportagekamera und ein Tonassistent bei einer journalistischen Berichterstattung.

Drehgenehmigungen in Hamburg: Zuständigkeiten, Motive und typische Anwendungsfälle

Die zuständige Behörde hängt vom spezifischen Drehort ab. Je nach Motiv können die Bezirke und ihre Fachämter, die Polizei, der Landesbetrieb Verkehr LBV oder die Behörde für Wirtschaft Ihr erster Kontakt sein. Genehmigungen werden ortsbezogen für jeden einzelnen Drehplatz erteilt – es gibt keine pauschale Freigabe für eine ganze Produktion.

Dieser Abschnitt ist praxisnah nach Motivkategorien strukturiert, damit Sie auf einen Blick sehen, an wen Sie sich mit Ihren Anfragen wenden müssen. Gerade bei Produktionen mit mehreren Motiven kann das schnell unübersichtlich werden, da jeder Drehort seinen eigenen Ansprechpartner und eigene Fristen mitbringt – genau das übernimmt muthmedia als Full-Service Agentur für Sie. Kontaktieren Sie uns gerne und wir kümmern uns um die Koordination mit allen zuständigen Stellen.

Ein professionelles Filmteam mit Kameraequipment dreht auf einem gepflasterten Platz in der Nähe eines Flusses. Die Szene zeigt die Vorbereitung für Filmaufnahmen, während die Crew mit verschiedenen Geräten arbeitet und die Umgebung für die Dreharbeiten in Schleswig-Holstein nutzt.
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Wege, Bürgersteige, Plätze und Parks

Die Fachämter der Bezirke sind für öffentliche Wege zuständig. Konkret liegt die Zuständigkeit beim Fachamt Management des öffentlichen Raums des jeweiligen Hamburger Bezirksamts. Für Dreharbeiten in Grünanlagen und Parkanlagen müssen zusätzlich die Gartenbauämter einbezogen werden.

Typische Motive in dieser Kategorie sind der Jungfernstieg, der Rathausmarkt, der Park Planten un Blomen oder der Elbpark Entenwerder. Was dort genehmigungspflichtig ist:

  • Aufstellung von Stativen, Schienen, Lichtequipment oder sonstiger Technik

  • Nutzung von Fahrzeugen auf Gehwegen oder in Grünanlagen

  • Das Aufstellen von Filmequipment auf Gehwegen kann eine Sondernutzung darstellen – eine Sondernutzungserlaubnis ist dann Voraussetzung

Für den Park Planten un Blomen gilt beispielsweise eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Werktagen. Parkbesucher dürfen nicht behindert werden, Absperrungen sind nicht gestattet und es muss eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern erhalten bleiben.

Straßen, Halteverbotszonen und Verkehr

Die Polizeireviere genehmigen Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen. Für Dreharbeiten im öffentlichen Straßenraum ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde und das zuständige Polizeikommissariat – häufig Polizei VD51 – sind zentrale Genehmigungsgeber für:

  • Befristete Halteverbotszonen für Produktionsfahrzeuge

  • Absperrgitter und Kabelbrücken über Fahrbahnen

  • Lichtaufbauten und Kamerakräne im Straßenraum

  • Regenanlagen oder simulierte Wettereffekte auf Verkehrsflächen

  • Fahrtaufnahmen mit Fahrzeugen und Kamerafahrzeuge

Für umfangreichere Sperrungen ist oft ein Verkehrszeichenplan durch ein Fachbüro erforderlich. Die Kosten für verkehrsrechtliche Anordnungen liegen typischerweise zwischen etwa 30 € und 200 €, abhängig von Dauer und Umfang. Der Landesbetrieb Verkehr LBV erteilt zudem Ausnahmegenehmigungen, etwa für Schwertransporte von großem Filmequipment oder Spezialfahrzeuge.

U-Bahn, Bus und Anlagen der HOCHBAHN

Für Film- und Fotoaufnahmen in U-Bahn-Stationen, Bussen und Anlagen der Hamburger HOCHBAHN ist eine gesonderte Drehgenehmigung über die Pressestelle der HOCHBAHN erforderlich. Für Drehgenehmigungen in U-Bahn-Anlagen sind mindestens drei Wochen Vorlauf nötig.

Der Antrag muss enthalten:

  • Drehbuchauszug oder Storyboard der geplanten Szenen

  • Detaillierte Motivliste mit Angabe der Linien und Haltestellen

  • Teamgröße und eingesetzte Technik (Scheinwerfer, Stromversorgung, Kameras)

  • Angaben zu geplanten Absperrungen von Haltestellenbereichen

  • Informationen zur Sicherheit am Set

Ob Sie einen kurzen Trailer oder einen abendfüllenden Film drehen – die HOCHBAHN prüft jeden Antrag individuell. Dabei kann die Genehmigung mit zeitlichen Beschränkungen und Auflagen versehen werden, etwa Drehzeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten.

Hafengebiet, Wasser und Drohnen

Im Hafengebiet ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig. Für Filmaufnahmen auf dem Hafengelände gelten besondere Sicherheitsregeln:

  • Mindestabstände zu Schiffen und Betrieb im Hafen

  • Start- und Landeverbote für Drohnen auf fahrenden Schiffen

  • Mindestflughöhe von 120 Metern über Wasser bei UAS-Einsatz

  • Fallschirm oder vergleichbares Sicherheitssystem bei Abstiegen über 50 Meter

Die Wasserschutzpolizei wird bei Drehfahrten und Aufnahmen auf der Elbe oder anderen Bundeswasserstraßen eingebunden.

Eine Drohne fliegt über ein großes Hafenareal, das mit Containerschiffen und Kränen im Hintergrund ausgestattet ist. Diese Luftaufnahme zeigt die geschäftige Aktivität im Hafen, die für Filmaufnahmen in Hamburg von Interesse sein könnte.
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Flug- und Luftaufnahmen (Drohne und Helikopter)

Luftaufnahmen sind in Hamburg generell genehmigungspflichtig. Flugaufnahmen erfordern Genehmigungen von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, konkret dem Referat Luftverkehr. Je nach Kategorie des UAS (Open, Specific, Certified) gelten unterschiedliche Auflagen bezüglich Flughöhen, Flugrouten und Sicherheitsabständen.

Für Flüge in kontrolliertem Luftraum – etwa in der Nähe des Flughafens Hamburg – muss zusätzlich eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) eingeholt werden. Hamburg bietet für bestimmte geografisch definierte UAS-Zonen Allgemeinerlaubnisse an, die den bürokratischen Aufwand in klar definierten Bereichen reduzieren.

Separate Genehmigungen können für Drohnenpiloten (Fernpilotenzeugnis) und Luftfahrtunternehmen erforderlich sein.

Privatgrund und Innenräume

Genehmigungen für Dreharbeiten auf Privatgrund müssen vom Eigentümer eingeholt werden. Für Motive in Bürogebäuden der HafenCity, Hotels an der Alster, Einkaufszentren wie der Europa Passage oder privaten Wohnungen ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümer oder Hausverwaltungen erforderlich.

Kinder am Set

In Deutschland gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von Kindern und Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dreharbeiten mit Kindern benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Das Amt für Arbeitsschutz genehmigt Dreharbeiten mit Kindern – zuständig ist die Abteilung Kinderbeschäftigung.

Typische Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen:

Altersgruppe

Maximale Arbeitszeit pro Tag

Zulässiger Zeitraum

3–6 Jahre

2 Stunden

8:00–17:00 Uhr

6 Jahre bis Ende 9. Schuljahr

3 Stunden

8:00–22:00 Uhr

Zusätzlich müssen die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten, eine ärztliche Bescheinigung und die Bestätigung der Schule vorliegen. Der Antrag muss mindestens zehn Tage vor der Beschäftigung eingereicht werden. In Schleswig-Holstein ist die Unfallkasse Nord mit einzubeziehen.

Polizei, Feuerwehr und Behörden-Fahrzeuge

Wenn echte Einsatzkräfte, Fahrzeuge mit Blaulicht oder Polizeirequisiten zum Einsatz kommen, müssen diese über die Pressestelle von Polizei Hamburg bzw. Feuerwehr angefragt werden. Detaillierte Szenenbeschreibungen sind Pflicht – etwa für Blaulichtfahrten, simulierte Einsätze oder Absperrungen durch echte Beamte.

Rechnen Sie mit Kostenpflicht und langen Vorlaufzeiten von mehreren Wochen. Je genauer Ihre Szenenbeschreibung und Ihr Verständnis der Abläufe, desto schneller die Bearbeitung.

Kein generelles Firmen-Permit

In Hamburg ist keine allgemeine Firmen-Drehgenehmigung erforderlich – und es gibt auch keine. Jede Produktion und jedes Motiv muss individuell beantragt werden. muthmedia entlastet seine Kunden, indem alle Antragswege koordiniert und gebündelt werden – Sie haben einen Ansprechpartner statt zehn.

Ablauf der Beantragung: Motivbogen, Fristen, Kosten und Unterstützung durch muthmedia

Eine professionelle Produktion in Hamburg durchläuft typischerweise mehrere Phasen: von der Motivsuche über die Einreichung des Antragsformular bis zur erteilten Genehmigung. Dieser Abschnitt zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen und worauf Sie achten müssen.

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und füllt offizielle Formulare aus, während ein Laptop und eine Kaffeetasse in der Nähe stehen. Diese Szene könnte im Zusammenhang mit der Beantragung von Drehgenehmigungen für Filmaufnahmen in Hamburg oder Schleswig-Holstein stehen.
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Motivbogen und Unterlagen

Das zentrale Dokument für Drehgenehmigungen in Hamburg ist der offizielle Motivbogen. Das Antragsformular „Motivbogen“ ist erforderlich für Drehgenehmigungen.

Folgende Angaben müssen im Motivbogen enthalten sein:

  • Name der Produktion und der Produktionsfirma

  • Motivadresse mit genauer Beschreibung des Drehorts

  • Geplantes Datum und Uhrzeiten (Auf- und Abbau inklusive)

  • Teamgröße und Anzahl der Fahrzeuge

  • Eingesetzte Technik (Kameras, Licht, Grip, Kräne, Dolly)

  • Geplante Absperrungen oder Einschränkungen

  • Einsatz von Special Effects, Drohnen oder Helikoptern

  • Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners vor Ort (inkl. Telefon und E-Mail)

Als Anlagen werden häufig verlangt: Drehbuchauszug, Storyboard, Lagepläne, Verkehrszeichenpläne und Versicherungsnachweise.

Fristen und Vorlaufzeiten

Die Antragsfrist beträgt mindestens zwei Wochen im Voraus für Standardmotive auf öffentlichem Grund. Für komplexere Szenarien gelten längere Fristen:

Motivkategorie

Mindest-Vorlaufzeit

Standardmotive auf öffentlichem Grund

2 Wochen

Hamburger DOM

2 Tage (Anträge sollten mindestens 2 Tage vorher eingereicht werden)

HOCHBAHN (U-Bahn, Bus, Anlagen)

3 Wochen

Komplexe Verkehrsmaßnahmen, große Sets

4–6 Wochen

Luftaufnahmen (Drohne/Helikopter)

4–6 Wochen

Kurzfristige Anfragen werden von Behörden in der Regel abgelehnt. Planen Sie deshalb großzügig und starten Sie die Beantragung parallel zur kreativen Entwicklung Ihres Projekts.

Besonderheiten Schleswig-Holstein

Viele Produktionen kombinieren Drehorte in Hamburg und Schleswig-Holstein – etwa Aufnahmen an der Nordsee- oder Ostseeküste, in Lübeck, Kiel oder auf Fehmarn. In Schleswig-Holstein spielen das Landespolizeiamt, die jeweiligen Gemeinden und die Luftsicherheitsbehörde zentrale Rollen bei der Erteilung von Drehgenehmigungen.

Küstenorte, Inseln und Naturschutzgebiete erfordern teils zusätzliche Genehmigungen durch Umweltämter oder spezielle Wasserbehörden.

Kosten und Gebühren

Viele Drehgenehmigungen in Hamburg sind gebührenpflichtig. Es gibt keine pauschalen Tarife – die Kosten hängen vom Umfang der Produktion und den genutzten Flächen ab. Typische Kostenfaktoren:

  • Sondernutzung öffentlicher Flächen (Straßen, Plätze, Parkanlagen)

  • Einrichtung von Halteverbotszonen

  • Einsatz von Polizei oder Feuerwehr

  • Nutzung besonderer Locations wie Hafenanlagen

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen (ca. 30 € bis 200 €)

Kostenschätzungen müssen je nach Motiv und Umfang individuell bei den Genehmigungsgebern eingeholt werden. Bei der Planung von Imagefilm-Kosten sollten diese Posten von Anfang an berücksichtigt werden.

Risiken bei Drehs ohne Genehmigung

Wer ohne die erforderliche Genehmigung dreht, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  • Sofortiger Drehabbruch durch Polizei oder Ordnungsamt

  • Bußgelder und behördliche Verfügung zur Einstellung

  • Haftungsprobleme bei Unfällen am Set

  • Beschlagnahme von Equipment

  • Image-Schäden für den Auftraggeber

Unsere klare Empfehlung: Bei professionellen Produktionen keine „Guerilla-Drehs“ im öffentlichen Raum planen. Der Aufwand für eine ordentliche Genehmigung steht in keinem Verhältnis zu den Risiken eines ungenehmigten Drehs.

Wie muthmedia unterstützt

muthmedia ist eine Full-Service-Filmproduktion mit Sitz in Frankfurt am Main und realisiert regelmäßig Projekte in ganz Deutschland – auch in Hamburg und Schleswig-Holstein. Von der ersten Idee bis zum fertigen Film koordiniert muthmedia sämtliche Drehgenehmigungen:

  • Antrag bei den zuständigen Bezirken und Fachämtern

  • Koordination mit HOCHBAHN, HPA, Landesbetrieb Verkehr und Luftfahrtbehörden

  • Einholung von Genehmigungen für Privatgrund und Sonderlocations

  • Organisation aller Unterlagen: Motivbogen, Lagepläne, Versicherungsnachweise

Ob Erklärvideo, Imagefilm, Werbefilm, Eventfilm, 3D-Animation oder Live Streaming – Marketing- und Kommunikationsabteilungen erhalten von muthmedia transparente Abläufe und verbindliche Zeitpläne. So wissen Sie zu jedem Zeitpunkt, welche Genehmigung in welcher Behörde beantragt wurde und wann die Bestätigung vorliegt.

Ein professionelles Filmteam mit Kamerawagen und Beleuchtungsausrüstung filmt im Freien in einer urbanen Umgebung. Die Szene zeigt die Vorbereitungen für Filmaufnahmen, während Straßenverkehr und Passanten im Hintergrund zu sehen sind, was auf die Notwendigkeit von Drehgenehmigungen in Hamburg hinweist.
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Sie planen einen Dreh in Hamburg, möchten sich aber nicht durch den bürokratischen Dschungel aus Bezirksämtern, HPA und LBV kämpfen? Als Ihre Full-Service-Filmproduktion nimmt muthmedia Ihnen den gesamten organisatorischen Aufwand komplett ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung: Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen das perfekte Ergebnis – wir kümmern uns um den Rest.

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