Barrierefreie Videos
Inklusive Kommunikation für alle
Lesedauer: 4 Minuten
In unserer zunehmend digitalen Welt ist es essenziell, dass Informationen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Barrierefreie Videos spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie sicherstellen, dass Inhalte von jedem wahrgenommen und verstanden werden können. Zudem verpflichten die EU-Richtlinie 2016/2102 und ab dem 28. Juni 2025 auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese gesetzlichen Grundlagen beinhalten, was „barrierefrei“ eigentlich bedeutet und welche Merkmale barrierefreie Videos auszeichnen und noch einiges mehr!
Bereits seit 2018 fordert die EU-Richtlinie 2016/2102 von öffentlichen Stellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter auch Websites, mobile Anwendungen und Multimedia-Inhalte wie Videos. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen zu ermöglichen.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird diese Anforderung zudem auf viele private Unternehmen ausgeweitet. Das Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen und Produkte – etwa Online-Shops, Buchungsplattformen oder Videoanbieter – zur Einhaltung verbindlicher Barrierefreiheitsstandards.
Wichtige Punkte im Überblick:
Die Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen bilden dabei etablierte Normen und Richtlinien wie die WCAG 2.1, die europäische Norm EN 301 549 sowie Teile der DIN EN ISO 9241.
Öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Inhalte bereits jetzt barrierefrei gestalten.
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„Barrierefrei“ bezeichnet Produkte, Dienstleistungen oder Umgebungen, die für alle Menschen ohne zusätzliche Hilfsmittel zugänglich und nutzbar sind. Im Gegensatz dazu bedeutet „barrierearm“, dass zwar einige Barrieren reduziert wurden, jedoch weiterhin Einschränkungen bestehen können.
Während barrierefreie Lösungen vollständige Zugänglichkeit gewährleisten, bieten barrierearme lediglich eine teilweise Verbesserung und können für einige Nutzergruppen weiterhin Hindernisse darstellen.
Um Videos für alle zugänglich zu machen, sollten sie folgende Merkmale aufweisen:
Untertitel ermöglichen es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, den gesprochenen Inhalt eines Videos zu verstehen. Sie sind synchron zum Gesprochenen und sollten gut lesbar sein. Transkripte bieten eine schriftliche Version des gesamten Video- oder Audiomaterials und sind besonders nützlich für Nutzer, die den Inhalt lieber lesen möchten oder technische Schwierigkeiten mit der Wiedergabe haben.
Audiodeskriptionen sind verbale Beschreibungen visueller Elemente eines Videos, die in den Dialogpausen eingefügt werden. Sie ermöglichen es blinden oder sehbehinderten Menschen, visuelle Informationen wie Szenenwechsel, Gestik oder Mimik zu erfassen. Eine gute Audiodeskription vermittelt die Atmosphäre und wichtige Details des Geschehens.
Die Verwendung von Leichter Sprache erleichtert Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Verständnis von Inhalten. Sie zeichnet sich durch einfache Wörter, kurze Sätze und eine klare Struktur aus. Dies kommt nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten zugute, sondern auch Personen, die die Sprache nicht perfekt beherrschen.
Einblendungen von Gebärdensprachdolmetschern in Videos unterstützen gehörlose Menschen dabei, den Inhalt vollständig zu erfassen. Da die Gebärdensprache für viele Gehörlose die Muttersprache ist, fördert dies ein besseres Verständnis und erhöht die Zugänglichkeit von Informationen.
Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gut lesbare Schriftarten und eine übersichtliche Anordnung der Inhalte verbessern die Wahrnehmung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Zudem sollten blinkende oder schnell wechselnde Bilder vermieden werden, um Personen mit lichtempfindlicher Epilepsie nicht zu gefährden.
Die Bedienung des Videoplayers sollte sowohl mit der Maus als auch über die Tastatur möglich sein. Zudem ist es wichtig, dass der Player mit Screenreadern kompatibel ist, damit blinde Nutzer die Bedienelemente erkennen und nutzen können. Eine klare Beschriftung der Steuerungselemente trägt zusätzlich zur Benutzerfreundlichkeit bei.
Um sicherzustellen, dass Videos den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden, orientieren sich viele Unternehmen an international anerkannten Normen. Die wichtigsten Standards sind:
Die Orientierung an diesen Standards hilft nicht nur bei der rechtssicheren Umsetzung, sondern auch dabei, digitale Inhalte nachhaltiger und inklusiver zu gestalten.
Barrierefreiheit beginnt nicht erst in der Postproduktion – sie sollte bereits bei der Konzeption eines Videos mitgedacht werden. Wer von Anfang an auf inklusive Gestaltung achtet, kann nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ein breiteres Publikum erreichen. Die folgenden Tipps helfen dabei, barrierefreie Videos professionell und nutzerfreundlich umzusetzen:
Die Erstellung barrierefreier Videos erfordert Fachwissen und Erfahrung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Als professionelle Film- und Videoproduktion unterstützt muthmedia Sie dabei, Ihre Inhalte für alle Zielgruppen zugänglich zu machen. Von der Konzeption über die Produktion bis hin zur Implementierung von Untertiteln, Audiodeskriptionen und weiteren barrierefreien Features stehen wir Ihnen mit über 10 Jahren Erfahrung zur Seite.
Kontaktieren Sie uns doch einfach mal für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Kommunikation inklusiver gestalten!
Ein barrierefreies Video von muthmedia zum Thema Hautkrebs-Vorsorge.
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